hitech schleppstange
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31470 Beiträge in 3201 Themen von 235 Mitglieder
Neuestes Mitglied: GÖTZ

Autor Thema: hitech schleppstange  (Gelesen 166 mal)

Offline kiteflyer

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hitech schleppstange
« am: Februar 08, 2010, 19:11:54 »
mir schwebt schon seit längerem vor so eine schleppstange zusammenzuschweissen die durch einen hebelmechanismus über die spurstangen die vorderräder mitdreht: so könnte man theoretisch einfach jede bedford-leich' allein abschleppen (bliebe da nicht das problemchen eine ungebremste 3t bombe quasi am a*** kleben zu haben)

jetzt stolpere ich über diese seite, die machen das proffessionell (sogar mit bremsen, nicht schlecht):http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=nl&u=http://www.caratow.nl/&ei=cJ35SuvCAdXMjAfPlbWpBQ&sa=X&oi=translate&ct=result&resnum=1&ved=0CA8Q7gEwAA&prev=/search%3Fq%3Dcaratow.nl%26hl%3Dde

Offline Schrauber 69

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Antw:hitech schleppstange
« Antwort #1 am: Februar 08, 2010, 20:32:56 »
Na ja ich weiß nicht,für 2300€ bekomme ich aber auch schon einen guten Trailer und bin nicht Model gebunden.
Mfg Stephan.

Offline kiteflyer

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Antw:hitech schleppstange
« Antwort #2 am: Februar 08, 2010, 20:35:20 »
der preis ist natürlich viel zu hoch.

ich denke da eher an selber zusammenschweissen  ;))

bleibt noch das ungelöste bremsproblemchen

any ideas anyone?

Offline Rainer

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Antw:hitech schleppstange
« Antwort #3 am: Februar 08, 2010, 22:50:15 »
Es bleibt, zumindest in Deutschland, nicht nur das Bremsproblem.
Wenn du einen nicht zugelassenen Wagen "abschleppst", ist das juristisch kein abschleppen, sondern schleppen.
Abschleppen ist es, wenn du ein Fahrzeug mit Panne zur Werkstatt schleppst.


"Im Gegensatz zum Abschleppen handelt es sich beim Fortbewegen / Verbringung an einen anderen Ort eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Fahrzeugs um Schleppen. Schleppen ist nach § 33 StVZO grundsätzlich verboten; in Einzelfällen können Ausnahmen nach § 33 Abs. 2 StVZO genehmigt werden" 


Ein Bekannter hat dafür mal richtig geblecht.

Offline kiteflyer

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Antw:hitech schleppstange
« Antwort #4 am: Februar 09, 2010, 11:31:47 »
ooops, dass kann ins auge gehen.

laut öaemtc-juristen darf man das in Ö sehrwohl: man kann völlige leichen ohne pickerl 40km äähh vermutlich auch nur abschleppen, so 40 km glaub ich.

das ganze ist wohl eine frage wie gut die aktion vorbereitet wird und ob man zwischenetappen ('werkstätten') organisiert  und pausiert , schleichwege suchen etc. etc.

sicher kein spass das ganze