Es bleibt, zumindest in Deutschland, nicht nur das Bremsproblem.
Wenn du einen nicht zugelassenen Wagen "abschleppst", ist das juristisch kein abschleppen, sondern schleppen.
Abschleppen ist es, wenn du ein Fahrzeug mit Panne zur Werkstatt schleppst.
"Im Gegensatz zum Abschleppen handelt es sich beim Fortbewegen / Verbringung an einen anderen Ort eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Fahrzeugs um Schleppen. Schleppen ist nach § 33 StVZO grundsätzlich verboten; in Einzelfällen können Ausnahmen nach § 33 Abs. 2 StVZO genehmigt werden"
Ein Bekannter hat dafür mal richtig geblecht.